Truppenübungsplatz Lizum-Walchen
Der Truppenübungsplatz (TÜPl) Lizum-Walchen des Österreichischen Bundesheeres ist der zweitgrößte Truppenübungsplatz in Österreich sowie der höchstgelegene permanent betriebene in Europa und somit gemäß Sperrgebietsgesetz 2002 (in der geltenden Fassung) als Militärisches Sperrgebiet ausgewiesen
Er erstreckt sich über eine Fläche von ca. 51 km² über das Wattental, Mölstal, hinteres Tuxertal und Navistal und bietet optimale Voraussetzungen für die Ausbildung von Soldat:innen aller Waffengattungen im hochalpinen Gelände. Auch ausländische Truppen, sowie zivile Behörden und Einsatzorganisationen schätzen die Möglichkeiten des Truppenübungsplatzes für ihre Ausbildung und Einsatzvorbereitung.
Regelungen
- Das Betreten des Sperrgebietes ist nur außerhalb der Schießzeiten und nur auf markierten Wegen gestattet – Keinesfalls die Wege verlassen! – Gefahr durch nicht explodierte Kampfmittel („Blindgänger“)! Nichtbefolgung führt zur Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
- Berg- & Wanderwege: Es dürfen nur die genehmigten Wege begangen werden und nur wenn deren Verlauf zweifelsfrei im Gelände erkennbar ist (nicht bei Schneelage etc.).
- Bergseen – Schwimmen, etc: Auch in den vielen Bergseen im Sperrgebiet können Blindgänger und gefährliche Gegenstände liegen. Da die Wanderwege zum Betreten der Seen zumeist verlassen werden müssen, fällt das unter die geltenden Verbote.
- Radfahren (incl. Mountainbiken) und Rodeln ist im TÜPl verboten. Das Rodeln im Mölstal wird bis auf weiteres auf eigene Gefahr geduldet, muss aber an den militärischen Übungs-, Fahr- und Schießbetrieb angepasst werden.
- Ski- & Schneeschuhrouten: Aufstieg nur entlang der ausgewiesenen Schirouten – Abfahrten/Abstiege nur entlang der Aufstiegsspur. Die Schirouten dürfen nur bei ausreichender Schneelage (= geschlossene Schneedecke) genutzt werden.
- Hinweistafeln (Infopoints) am Parkplatz Walchen und vor der Lizumer Hütte geben Auskunft über die Sperrgebiete & Sperrzeiten sowie im Winter auch zusätzlich über die aktuelle Lawinenwarnstufe. Weitere Informationen erhalten Sie beim beim Alpenverein Hall in Tirol und bei den Hüttenpächtern.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten!
„Alle Besucher:innen müssen sich über die Lage am Truppenübungsplatz und über die aktuelle Sperrungen aufgrund von Übungen und Scharfschießen informieren und auf den ausgeschilderten und markierten Wegen bleiben“, appelliert Oberst Klaus Zweiker.
Hinweisschild „Militärisches Sperrgebiet“
Kundmachung zu den Schießzeiten
Achtung: Aus schießtechnischen Gründen können durch das TÜPL-Kommando Änderungen in Bezug auf Sperrzeit und Sperrgebiet erfolgen.
- KW 47: 18.11. – 23.11. – Scharfschießen – Sperrgebiet
- KW 48: 25.11. – 30.11. – Scharfschießen
- KW 49: 02.12. – 07.12. – Scharfschießen – Sperrgebiet
Aktuelle Informationen erhält man
- auf den Infopoints bzw. bei den Pächtern der Hütten
- über das TÜPL-Kommando: +43 50201 6442010 oder +43 664 6225428
Infopoint des TÜPl Lizum-Walchen vor der Lizumer Hütte
Allgemeines
Auf der Website des Bundesministeriums für Landesverteidigung stellt das Institut für Militärisches Geowesen die TÜPl-Karte sowie die GPS Koordinaten im GPS-Exchange Format der Sperrgebietsgrenze, Wanderwege und Schirouten als Download zur Verfügung
An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, in der Karwoche und im Monat August, sowie von Weihnachten bis Hl. Drei Könige (06. Jänner) finden in der Regel keine Schießübungen und somit keine Sperrungen statt. In diesen Zeiträumen und wenn Schießübungen nur auf dem nicht öffentlich zugänglichen Schießplatz „Wasserschloss“ stattfinden, sind alle Wanderwege rund um die Lizumer Hütte begehbar.
- Der Hüttenzustieg vom Öffentlichen Parkplatz in Walchen ist jeden Tag, außer bei lawinenbedingten Sperren möglich.
- Da die Schießübungen selten den gesamten Truppenübungsplatz betreffen, sind Touren rund um die Lizumer Hütte, je nach Sperrzone/Sperrzeit und abhängig von der aktuellen Wetter-/Lawinensituation und den ausgewiesenen Schutzgebieten (Wildruhezone) in der Regel möglich.
Verhalten bei Fund eines Blindgängers / munitionsähnlichen verdächtigen Gegenstandes
- Gegenstand nicht berühren
- Fundstelle markieren, evtl. GPS-Koordinaten speichern
- Andere Personen warnen
- Wenn möglich fotografieren
- Fund sofort dem TÜPl-Kommando melden (+43 664 6225428)